Wochenbett - Und danach?
Acht Wochen vergehen schnell. Und was ist mit den Fragen, die danach auftauchen?
Im ersten Lebensjahr des Kindes übernimmt die gesetzliche Krankenkasse noch vier Hebammenbesuche, beispielsweise bei Stillproblemen oder beim Abstillen und Zufüttern.
Wer grundsätzlich mehr Betreuung braucht, zum Beispiel nach einer Frühgeburt, muss sich die zusätzlichen Hausbesuche vom Frauenarzt/-ärztin verschreiben lassen. Ich komme auch auf Rezept.