Behandlungsvertrag
Hier kannst Du vorab einen Blick in den Behandlungsvertrag werfen, den wir miteinander abschließen, wenn wir Deine Betreuung vereinbaren.
Fragen dazu besprechen wir bei meinem ersten Besuch. Der Vertrag wird mit Deiner Unterschrift gültig.
Und dies noch am Rande...
Das "individuelle Vorgespräch" wird von den Krankenkassen nur einmalig pro Frau und Schwangerschaft bezahlt.
Die Inanspruchnahme mehrerer solcher Vorgespräche mit mehreren Hebammen führt deshalb zu Ablehnungen von Hebammenrechnungen bei den Kassen und damit zu Privatrechnungen für die Frauen.
Das ist für alle Beteiligten unangenehm.
Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich für "Hebammencastings" nicht zur Verfügung stehe.
Keine Hebamme gefunden?
Wenn du bisher erfolglos nach einer Hebammenbetreuung suchst, hilf uns, auf diesen Missstand aufmerksam zu machen.
Beachte
Kapazität für Schwangerschafts- und Wochenbettbetreuung bei ET ab Ende September 2021.

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